Datenschutz und Datensicherheit

Hauptaufgaben:

- Sicherstellen des Datenschutzes (so einfach heißt es im Gesetz), in differierenden Ebenen,   sowie abteilungs- und bereichsübergreifende,


- Schaffung von Transparenz in der innerbetrieblichen Datenverarbeitung,


- Kontrolle der notwendigen Standards zum Sicherstellen des Datenschutzes,


- bei nicht vorhandenen Standards werden diese gesetzt und eingeführt, um die Basis für den Datenschutz zu schaffen,


- Koordinieren der Maßnahmen für den Datenschutz und der Datensicherung,


- Schulungen mit den direkt und indirekt betroffenen Mitarbeitern im Unternehmen (Bewusstsein wecken und Notwendigkeit vermitteln,


- Vertretung des Unternehmers in datenschutzrechtlichen Fragen,


- Beraten der Geschäftsführung und des Betriebsrates zum Thema Datenschutz,


- Verfassen eines Tätigkeitsberichtes am Ende eines Geschäftsjahres.