Datenschutz und Datensicherheit
Hauptaufgaben:
- Sicherstellen des Datenschutzes (so einfach heißt es im Gesetz), in differierenden Ebenen, sowie abteilungs- und bereichsübergreifende,
- Schaffung von Transparenz in der innerbetrieblichen Datenverarbeitung,
- Kontrolle der notwendigen Standards zum Sicherstellen des Datenschutzes,
- bei nicht vorhandenen Standards werden diese gesetzt und eingeführt, um die Basis für den Datenschutz zu schaffen,
- Koordinieren der Maßnahmen für den Datenschutz und der Datensicherung,
- Schulungen mit den direkt und indirekt betroffenen Mitarbeitern im Unternehmen (Bewusstsein wecken und Notwendigkeit vermitteln,
- Vertretung des Unternehmers in datenschutzrechtlichen Fragen,
- Beraten der Geschäftsführung und des Betriebsrates zum Thema Datenschutz,
- Verfassen eines Tätigkeitsberichtes am Ende eines Geschäftsjahres.